Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Fundiertes Risikomanagement nach LkSG entlang Ihrer Wertschöpfungskette
Fundiertes und gesetzeskonformes Risikomanagement
Wir führen Sie Schritt für Schritt durch die Anforderungen des LkSG und befähigen Sie zu einer sicheren Kommunikation mit Ihren Kund:innen und Geschäftspartner:innen.
Warum gibt es das LkSG?
Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) nimmt Unternehmen in die Verantwortung, menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in ihrer Lieferkette (Aktivitätenkette) wahrzunehmen.
Durch das LkSG soll Transparenz in der Lieferkette geschaffen und nachhaltigere sowie ethischere Geschäftspraktiken gefördert werden.
Für Unternehmen bedeutet das den Aufbau eines fundierten Risiko-Managements:
- Herstellung von Menschenrechts- und Umweltschutzstandards am eigenen Standort und entlang der Produkt- bzw. Dienstleistungskette
- Identifikation und Minimierung von Risiken sowie Schaffung angemessener Präventions- und Abhilfemaßnahmen
- Regelmäßige Berichterstattung zu getroffenen Maßnahmen und deren Wirksamkeit
Bei Nichteinhaltung der Vorgaben können Bußgelder von bis zu 5% des Nettojahresumsatzes verhängt werden. Zudem können Unternehmen zivilrechtlich haftbar gemacht werden.
Wen betrifft das LkSG?
Unter das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz fallen seit 2024 Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitenden. Konkret betrifft das aktuell etwa 2.900 Unternehmen in Deutschland.
Auch wenn Ihr Unternehmen nicht direkt unter das LkSG fällt, sind Sie ggf. gegenüber Ihren LkSG-pflichtigen Geschäftspartner:innen als Teil deren Lieferketten indirekt verpflichtet, die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltanforderungen entlang Ihrer Lieferkette nachzuweisen, z. B. durch ein konformes Risikomanagement.
Wie hängen LkSG und CSDDD zusammen?
Deutsches vs. EU- Lieferkettengesetz
Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) ist eine EU-Richtlinie, die Unternehmen noch stärker in die Pflicht nimmt als das bereits bestehende LkSG.
Anders als das LkSG greift die CSDDD ab 2027 zunächst nur für Unternehmen mit mehr als 5.000 Mitarbeitenden und mit einem Umsatz von mehr als 1.500 Mio. Euro, wobei sich diese Grenzwerte stufenweise verringern.
Umfang und Inhalte der CSDDD:
Im Rahmen der CSDDD werden die zu berücksichtigenden menschenrechtsbezogenen und umweltbezogenen Aspekte um klimabezogene Risiken erweitert. Unternehmen werden verpflichtet, jährlich einen Klimazielplan zu erstellen.
Die CSDDD erfordert ein erweitertes Risikomanagement, das sowohl die vorgelagerte als auch die nachgelagerte Lieferkette berücksichtigt. Das bedeutet, dass Unternehmen Risiken nicht nur bei unmittelbaren und mittelbaren Lieferanten bewerten müssen, sondern auch bei den nachgelagerten Aktivitäten bis zum Ursprung des Produkts.
Darüber hinaus wird die zivilrechtliche Haftung für Unternehmen ausgeweitet, um die Verantwortung für negative Auswirkungen auf Menschen und Umwelt zu stärken.
Unser Beratungsansatz
Inhalte und Anforderungen des LkSG
Viele große Unternehmen und internationale Geschäftspartner:innen erwarten die Einhaltung von Menschenrechts- und Umweltstandards in der gesamten Lieferkette. Durch das Verständnis und die Umsetzung der Inhalte des LkSG können Unternehmen ihre Geschäftsbeziehungen stärken und sich als vertrauenswürdiger und verantwortungsbewusster Partner positionieren.
Zielsetzungen des Moduls
- Inhaltliches Verständnis der gesetzlichen Anforderungen des LkSG
- Festlegung klarer Verantwortlichkeiten
- Sicherheit im Umgang mit Kund:innenanforderungen, einschließlich Self-Assessments, Fragebögen und vertraglichen Regelungen wie einem Code of Conduct
Risikoanalyse
Zielsetzungen des Moduls
- Analyse unmittelbarer sowie mittelbarer Zulieferer
- Systematische Erfassung potenzieller und tatsächlicher Risiken in Bezug auf Menschenrechte und Umweltstandards entlang der Lieferkette
- Befähigung, Risiken proaktiv zu identifizieren, zu bewerten und zu managen
Weitere Unterstützungsangebote
Im Rahmen des LkSG werden weitere Sorgfaltspflichten gefordert, die über die oben genannten Module hinausgehen. Auch hierbei unterstützen wir Unternehmen individuell je nach Bedarf.
Weitere Sorgfaltspflichten, zu denen wir Sie beraten:
- Erstellung einer Grundsatzerklärung
- Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens
- Berichterstattung und Dokumentation
Ihre Ansprechpartnerin
Sie sind direkt oder indirekt LkSG-pflichtig und möchten professionelle Unterstützung bei der Umsetzung der Richtlinie?
Für ein unverbindliches Erstgespräch oder kostenloses Angebot wenden Sie sich gerne an unsere Expertin:
Petra Katzenberger
Senior Consultant
Weitere Angebote
Verankern Sie Nachhaltigkeit in der Breite Ihres Unternehmens.
Wir unterstützen Sie bei der (Weiter-)Entwicklung bestehender Inhalte, begleiten Sie durch kompetentes Sparring oder führen Schulungen Ihrer Kolleg:innen und Führungskräfte durch.
leadity ist eine auf unsere Beratungsprozesse abgestimmte ESG-Software. Sie bildet alle Module zur Umsetzung einer fundierten Nachhaltigkeitsstrategie ab und vereinfacht Datenerfassung, Datenmanagement und Reporting nach verschiedenen Standards (z.B. CSRD, GRI oder DNK).
Ob als freier Bericht, nach den Anforderungen der CSRD oder freiwilligen Berichtsstandards wie DNK und GRI, wir unterstützen Sie auf Ihrem Weg, Ihr Nachhaltigkeitsmanagement in einen Bericht nach Ihren Anforderungen zu übersetzen.