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Lieferketten­sorgfaltspflichten­gesetz

Fundiertes Risikomanagement nach LkSG entlang Ihrer Wertschöpfungskette

Das Logo zeigt den blauen Text „HassiaGruppe“ mit einer stilistischen Welle in gelb und blau.

Fundiertes und gesetzeskonformes Risikomanagement

Wir führen Sie Schritt für Schritt durch die Anforderungen des LkSG und befähigen Sie zu einer sicheren Kommunikation mit Ihren Kund:innen und Geschäftspartner:innen.

Warum gibt es das LkSG?

Eindämmung von Menschenrechtsverletzungen und Umweltverschmutzung in globalen Lieferketten

Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) nimmt Unternehmen in die Verantwortung, menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in ihrer Lieferkette (Aktivitätenkette) wahrzunehmen.

Durch das LkSG soll Transparenz in der Lieferkette geschaffen und nachhaltigere sowie ethischere Geschäftspraktiken gefördert werden.  

Für Unternehmen bedeutet das den Aufbau eines fundierten Risiko-Managements:

Bei Nichteinhaltung der Vorgaben können Bußgelder von bis zu 5% des Nettojahresumsatzes verhängt werden. Zudem können Unternehmen zivilrechtlich haftbar gemacht werden.

Das Bild zeigt ein großes Frachtschiff mit bunten Containern auf dem Meer, was den globalen Handel hervorhebt.
Das Bild zeigt das Innere eines Lagers mit hohen Regalen, die mit Paletten voller Kartons bestückt sind.

Wen betrifft das LkSG?

Direkte oder indirekte Verpflichtung zur Konformität 

Unter das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz fallen seit 2024 Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitenden. Konkret betrifft das aktuell etwa 2.900 Unternehmen in Deutschland. 

Auch wenn Ihr Unternehmen nicht direkt unter das LkSG fällt, sind Sie ggf. gegenüber Ihren LkSG-pflichtigen Geschäftspartner:innen als Teil deren Lieferketten indirekt verpflichtet, die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltanforderungen entlang Ihrer Lieferkette nachzuweisen, z. B. durch ein konformes Risikomanagement.

Wie hängen LkSG und CSDDD zusammen?

Deutsches vs. EU- Lieferkettengesetz 

Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) ist eine EU-Richtlinie, die Unternehmen noch stärker in die Pflicht nimmt als das bereits bestehende LkSG.

Anders als das LkSG greift die CSDDD ab 2027 zunächst nur für Unternehmen mit mehr als 5.000 Mitarbeitenden und mit einem Umsatz von mehr als 1.500 Mio. Euro, wobei sich diese Grenzwerte stufenweise verringern.

Umfang und Inhalte der CSDDD:

Im Rahmen der CSDDD werden die zu berücksichtigenden menschenrechtsbezogenen und umweltbezogenen Aspekte um klimabezogene Risiken erweitert. Unternehmen werden verpflichtet, jährlich einen Klimazielplan zu erstellen. 

Die CSDDD erfordert ein erweitertes Risikomanagement, das sowohl die vorgelagerte als auch die nachgelagerte Lieferkette berücksichtigt. Das bedeutet, dass Unternehmen Risiken nicht nur bei unmittelbaren und mittelbaren Lieferanten bewerten müssen, sondern auch bei den nachgelagerten Aktivitäten bis zum Ursprung des Produkts.

Darüber hinaus wird die zivilrechtliche Haftung für Unternehmen ausgeweitet, um die Verantwortung für negative Auswirkungen auf Menschen und Umwelt zu stärken. 

Das Bild zeigt das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und die EU-Richtlinie zur Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) als Text.

Inhalte und Anforderungen des LkSG

Einführung in das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Viele große Unternehmen und internationale Geschäftspartner:innen erwarten die Einhaltung von Menschenrechts- und Umweltstandards in der gesamten Lieferkette. Durch das Verständnis und die Umsetzung der Inhalte des LkSG können Unternehmen ihre Geschäftsbeziehungen stärken und sich als vertrauenswürdiger und verantwortungsbewusster Partner positionieren.

Zielsetzungen des Moduls

Risikoanalyse

Identifikation, Bewertung und Management menschenrechtlicher und umweltbezogener Risiken
Durch ein fundiertes Risikomanagement können Unternehmen potenzielle rechtliche, finanzielle und reputationsbezogene Schäden vermeiden, die durch Verstöße entstehen könnten. Zur Durchführung einer Risikoanalyse bieten wir einen pragmatischen Lösungsansatz mit Softwareunterstützung.

Zielsetzungen des Moduls

Ihre Ansprechpartnerin

Sie sind direkt oder indirekt LkSG-pflichtig und möchten professionelle Unterstützung bei der Umsetzung der Richtlinie?

Für ein unverbindliches Erstgespräch oder kostenloses Angebot wenden Sie sich gerne an unsere Expertin:

Petra Katzenberger

Senior Consultant

Die fjol Beraterin steht vor einem hellgrauen Hintergrund und lächelt in die Kamera. Sie hat glattes, rot-braunes Haar und trägt einen schwarzen Blazer und eine weiße Bluse.

Weitere Angebote

Organisationsentwicklung

Verankern Sie Nachhaltigkeit in der Breite Ihres Unternehmens.  
Wir unterstützen Sie bei der (Weiter-)Entwicklung bestehender Inhalte, begleiten Sie durch kompetentes Sparring oder führen Schulungen Ihrer Kolleg:innen und Führungskräfte durch. 

ESG-Plattform leadity

leadity ist eine auf unsere Beratungsprozesse abgestimmte ESG-Software. Sie bildet alle Module zur Umsetzung einer fundierten Nachhaltigkeitsstrategie ab und vereinfacht Datenerfassung, Datenmanagement und Reporting nach verschiedenen Standards (z.B. CSRD, GRI oder DNK). 

Nachhaltigkeitskommunikation

Ob als freier Bericht, nach den Anforderungen der CSRD oder freiwilligen Berichtsstandards wie DNK und GRI, wir unterstützen Sie auf Ihrem Weg, Ihr Nachhaltigkeitsmanagement in einen Bericht nach Ihren Anforderungen zu übersetzen.