EU-Taxonomie
Taxonomie-Verordnung zur Offenlegung
ökologisch nachhaltiger Wirtschaftsaktivitäten

Auf dem Weg zur taxonomiekonformen Berichterstattung
Wir begleiten Sie kompetent und effizient bei der Erfassung und Bewertung Ihrer Wirtschaftstätigkeiten nach Taxonomiefähigkeit und -konformität. Unsere fachliche Expertise unterstützt Sie dabei, die Anforderungen der EU-Taxonomie korrekt und gemäß aktueller Vorgaben umzusetzen.
Hintergrund der EU-Taxonomie
Förderung nachhaltiger Investitionen
Die EU-Taxonomie-Verordnung, die Mitte 2020 vom Europäischen Parlament als ein Bestandteil des Green Deals verabschiedet wurde, legt klare und einheitliche Kriterien zur Klassifizierung ökologisch nachhaltiger („taxonomiekonformer“) Wirtschaftstätigkeiten fest. Ihr Ziel ist es, Finanzströme gezielt in nachhaltige Projekte zu lenken und gleichzeitig Transparenz in Bezug auf die Umweltverträglichkeit wirtschaftlicher Aktivitäten zu schaffen. Resultierend daraus erhalten Investor:innen eine fundierte Entscheidungsgrundlage und Greenwashing wird vorgebeugt.
Ein zentraler Aspekt der Verordnung besteht darin, Finanzmittelflüsse mit einer emissionsarmen und klimaresilienten Wirtschaft in Einklang zu bringen.


Ist mein Unternehmen von der EU-Taxonomie betroffen?
Verpflichtung gekoppelt an die nichtfinanzielle Erklärung
Sind Sie aktuell verpflichtet, eine nichtfinanzielle Erklärung (CSRD oder CSR-RUG) abzugeben, so sind ebenfalls verpflichtet, ihre Finanzkennzahlen gemäß Taxonomie-Verordnung zu veröffentlichen.
Anbieter:innen von Finanzprodukten müssen zudem die sogenannte Green Asset Ratio (GAR) berichten – eine Kennzahl, die den Anteil ihrer Produkte darlegt, der nachhaltige Aktivitäten finanziert (d. h. zum Beispiel taxonomiekonform sind).
Für eine rechtssichere Aussage, ob Ihr Unternehmen von der EU-Taxonomie betroffen ist, sprechen Sie mit Ihrer Wirtschaftsprüfung.
Unternehmen, die unter die EU-Taxonomie fallen, sind verpflichtet offenzulegen, welcher Anteil ihres Umsatzes, ihrer Investitionen (CapEx) und ihrer Betriebsausgaben (OpEx) taxonomiekonform ist. Die Berichterstattung zur EU-Taxonomie kann gesammelt mit dem CSRD-Bericht abgegeben werden.
Wie wirken sich die Omnibus-Pakete auf die EU-Taxonomie aus?
Im Rahmen der Omnibus-Vorschläge der EU-Kommission wird diskutiert, die Größenkriterien für die Taxonomie-Verordnung abweichend von der CSRD anzuheben, um den bürokratischen Aufwand zu verringern. Dies könnte künftig zu einer Freiwilligkeit der Berichterstattung der Taxonomie-Kennzahlen für Unternehmen mit einem Nettoumsatz unter 450 Mio. Euro führen (Stand 05/2025).
Unser Statement zu den aktuellen Entwicklungen finden Sie hier.

Unser Beratungsansatz
Anforderungen der EU-Taxonomie richtig auslegen und umsetzen
Inhalte und Anforderungen der Taxonomie-Verordnung verstehen
Einführung in die gesetzlichen Anforderungen
Insbesondere Banken und andere Finanzinstitute sind dazu verpflichtet, den ESG-konformen Anteil ihrer Finanzprodukte zu berichten. Dafür sind sie auf Informationen von Ihren Geschäftskund:innen angewiesen. Durch die Berichterstattung nach EU-Taxonomie können Sie diese Informationen bereitstellen und sich als vertrauenswürdiges und verantwortungsbewusstes Unternehmen positionieren.
Zielsetzungen des Moduls
- Inhaltliches Verständnis der gesetzlichen Anforderungen der EU-Taxonomie
- Festlegung von Verantwortlichkeiten
- Sicherheit im Umgang mit Stakeholderanforderungen


Taxonomiefähigkeit
Ermittlung der taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten
Die erste zentrale Kennzahl des Taxonomieberichts ist die Unterscheidung zwischen taxonomiefähigen und nicht-taxonomiefähigen Wirtschaftsaktivitäten. Im Rahmen der gemeinsamen Analyse prüfen wir, welche Ihrer zentralen Wirtschaftsaktivitäten sich anhand der definierten Aktivitäten abbilden lassen und entsprechend im folgenden Schritt auf Ihre Konformität geprüft werden sollten.
Zielsetzungen des Moduls
- Ermittlung der ersten zentralen Taxonomiekennzahl
- Systematische Festlegung der taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten
- Sprachfähigkeit und Dokumentation der Entscheidungsfindung
Taxonomiekonformität
Ermittlung der taxonomiekonformen Wirtschaftsaktvitäten
Eine taxonomiefähige Aktivität gilt als konform, wenn sie einen substanziellen Beitrag zu einem der sechs definierten Umweltziele leistet und gleichzeitig keines der anderen negativ beeinflusst („DNSH“ = do no significant harm) sowie soziale Mindestkriterien erfüllt. Ziel ist die Ermittlung der zweiten zentralen Kennzahl, der Unterscheidung zwischen taxonomiekonformen und nicht-taxonomiekonformen Wirtschaftsaktivitäten.
Eine Wirtschaftstätigkeit gilt nur dann als taxonomiekonform, wenn alle drei Prüfebenen positiv bewertet wurden.
Zielsetzungen des Moduls
- Ermittlung der zweiten zentralen Taxonomiekennzahl
- Prüfung der sozialen Mindestkriterien
- Evaluation des substanziellen Beitrags und der DNSH-Kriterien je Aktivität und Ziel


Berichterstellung
Aufbereitung der Datenstruktur und Erstellung des Berichts
Die finalen Werte der Taxonomiekennzahlen basieren auf den aktuellen Finanzdaten des Unternehmens. Die relevanten Umsätze, CapEx und OpEx werden aufbereitet und den jeweiligen Wirtschaftsaktivitäten zugeordnet. Begleitend wird der finale Bericht um qualitative Informationen hinsichtlich des durchlaufenen Prozesses u. Ä. ergänzt.
Zielsetzungen des Moduls
- Aufbereitung der relevanten Umsatz-, CapEx- und OpEx-Daten
- Zuordnung der Finanzdaten zu den Wirtschaftsaktivitäten
- Erstellung des finalen Berichts inkl. qualitativer Zusatzinformationen
Sie suchen nach einer effizienten Unterstützung bei der konformen Umsetzung der EU-Taxonomie?
Für ein unverbindliches Erstgespräch oder kostenloses Angebot wenden Sie sich gerne an unsere Expertin:
Lisa Hömmken
Senior Consultant

Weitere Angebote
leadity ist eine passgenau auf unsere Beratungsprozesse abgestimmte ESG-Software. Das integrierte EU-Taxonomie-Modul ist mit dem CSRD-Modul verknüpft und ermöglicht eine einfache, strukturierte und effiziente Datenerfassung und Berichterstellung.
Wenn Sie gemäß Taxonomie-Verordnung berichtspflichtig sind, unterliegen Sie ggf. auch den Anforderungen der CSRD. Wir unterstützen Sie dabei, sich optimal auf eine CSRD-konforme Berichterstattung vorzubereiten.
Wir begleiten Sie bei der Umsetzung Ihrer Sorgfaltspflichten – ob nach LkSG, CSDDD oder EUDR. Gemeinsam schaffen wir Transparenz in Ihrer Lieferkette und helfen Ihnen, regulatorische Anforderungen effektiv zu erfüllen.