Entwaldungs­verordnung

EUDR-Compliance meistern:
Wir begleiten Sie auf dem Weg zur entwaldungsfreien Lieferkette

EUDR: Wie gut ist Ihr Unternehmen vorbereitet?

Von der Betroffenheits- über die Risikoanalyse bis hin zur Erstellung gesetzeskonformer Sorgfaltserklärungen und Berichterstattung: Wir bringen Transparenz in Ihre Lieferketten und begleiten Sie dabei, Ihr Unternehmen EUDR-konform aufzustellen.

Was Unternehmen über die EUDR wissen müssen

Anforderungen und Geltungsbereiche der Entwaldungsverordnung

Mit der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR – European Union Deforestation Regulation) stellt die Europäische Union klare Anforderungen an Unternehmen entlang globaler Lieferketten. Ziel der Verordnung ist es, die Inverkehrbringung auf dem Unionsmarkt, den Handel und die Ausfuhr von Produkten nur dann zu ermöglichen, wenn diese nicht mit Entwaldung oder Waldschädigung in Verbindung stehen.

Die EUDR betrifft nicht nur Holz und Papier, sondern auch Agrarrohstoffe wie Soja, Palmöl, Rindfleisch, Kakao, Kaffee und Kautschuk und deren Erzeugnisse.

Für Unternehmen bedeutet das im ersten Schritt eine fundierte Prüfung ihres Geschäftsmodells sowie eingekaufter Rohstoffe und produzierter Waren, unabhängig von Unternehmensgröße, Rechtsform oder Umsatz.

Wurden betroffene Rohstoffe oder Erzeugnisse identifiziert, ergeben sich daraus je nach Unternehmen und Rolle am Markt unterschiedliche Sorgfaltspflichten:

7 relevante Rohstoffe und beispielhafte Erzeugnisse daraus:

Geltungsbeginn und Inkrafttreten

Je nach Unternehmensgröße gelten unterschiedliche Zeitpunkte

Entscheidend für den Geltungsbeginn sind drei Schwellenwerte zum Stichtag 31. Dezember 2020:

  • Bilanzsumme: über 4.000.000 Euro

  • Nettoumsatzerlöse: über 8.000.000 Euro

  • Mitarbeitende: mehr als durchschnittlich 50

Erfüllte Ihr Unternehmen zu diesem Stichtag mindestens zwei dieser Kriterien, gelten Sie als mittleres oder großes Unternehmen und sind verpflichtet, die EUDR-Anforderungen ab dem 31. Dezember 2025 umsetzen.

Unternehmen, die unter diesen Schwellenwerten liegen, gelten als kleine oder Kleinstunternehmen. Für sie gilt die EUDR erst ab dem 30. Juni 2026.

Betroffenheitsanalyse

EUDR-Check und Einführung in die gesetzlichen Anforderungen

Ohne Nachweis, dass ihre Produkte entwaldungsfrei sind, drohen Unternehmen ab dem 30. Dezember 2024 Bußgelder, Ausschluss von öffentlichen Vergaben und Marktverbote.

Der EUDR-Check gibt Ihnen einen strukturierten Überblick über die genauen gesetzlichen Anforderungen. Im Rahmen der Analyse untersuchen wir Ihr Geschäftsmodell und erarbeiten mit Ihnen, ob und in welchem Umfang Sie betroffen sind – und welche Maßnahmen jetzt erforderlich sind.

Zielsetzungen des Moduls

Sorgfaltspflichten­management

Einbettung einer praxistauglichen Systematik in Ihre bestehenden Abläufe

Ein wirksames Sorgfaltspflichten­system ist ein zentraler Bestandteil der Anforderungen der EUDR. Gemeinsam entwickeln wir ein System, das sich in ihre laufenden Prozesse integrieren lässt und Ihnen auch künftig Prozesssicherheit verschafft.

Zielsetzungen des Moduls

Risiko- und Lieferanten­manage­ment

Risiken innerhalb Ihrer Lieferketten identifizieren und effiziente Zusammenarbeit schaffen.

Gemeinsam prüfen wir Ihre Lieferkette und unterstützen Sie dabei, mit Ihren Lieferbetrieben zur EUDR in Austausch zu treten, um alle relevanten Informationen wie HS-Codes, Geodaten oder Referenznummern zu Sorgfaltspflichtenerklärungen (DDS) zu erhalten (gem. Art. 9).

Artikel 10 und 11 der EUDR fordern zudem eine Risikobewertung für relevante Rohstoffe aus Ländern mit normalem oder hohem Risiko. Sofern ein nicht vernachlässigbares Risiko besteht, dass die relevanten Produkte nichtkonform sind, ist vor der Inverkehrbringung oder Ausfuhr die Anwendung von Minderungsmaßnahmen erforderlich.

Zielsetzungen des Moduls

Weitere Unterstützungs­­angebote

Von A bis Z: Schulung, Kontrolle, Berichterstattung – volle EUDR-Souveränität

Wir unterstützen Sie so lange und so intensiv, wie Sie es benötigen – von der ersten Bestandsaufnahme bis zur vollständigen EUDR-Readiness. Unser Ziel ist es, Sie nicht nur heute regelkonform aufzustellen, sondern Sie auch zu befähigen, künftige Veränderungen in Geschäftsmodellen und Märkten eigenständig zu meistern.

Unser Angebot

Produktdatenblatt zum Download

Alle Leistungs­details übersichtlich für Sie auf einer Seite. Laden Sie das aktuelle Datenblatt als PDF-Download und bleiben Sie informiert.

Ihre Ansprechpartnerin

Sie suchen nach einer effizienten Unterstützung bei der konformen Umsetzung der Entwaldungsverordnung?

Für ein unverbindliches Erstgespräch oder kostenloses Angebot wenden Sie sich gerne an unsere EUDR-Expertin:

Petra Katzenberger

Senior Consultant

fjol-Beraterin Petra Katzenberger

Weitere Angebote

CSRD ­Bericht­erstattung

Integrieren Sie den EUDR-Bericht in Ihre CSRD-Berichterstattung. Wir unterstützen Sie dabei, eine möglichst ressourcenschonende Lösung zu finden.

ESG-Software leadity

leadity ist eine passgenau auf unsere Beratungsprozesse abgestimmte ESG-Software. Wir dokumentieren den Beratungsprozess bereits im integrierten EUDR-Modul, sodass Sie das Tool auch danach für Ihr Datenmanagement nutzen können.

Liefer­ketten­manage­ment

Wir begleiten Sie bei der Umsetzung Ihrer Sorgfaltspflichten – ob nach LkSG, CSDDD oder anderen Vorgaben. Gemeinsam schaffen wir Transparenz in Ihrer Lieferkette und helfen Ihnen, regulatorische Anforderungen effektiv zu erfüllen.