PPWR: Klare Rollen,
klare Pflichten,
effiziente Umsetzung
PPWR-Compliance ist Marktzugangsvoraussetzung. Wir prüfen Ihren Scope, setzen Prioritäten, und erstellen Ihre Roadmap bis 2040.
Was seit 12.08.2026 eingehalten werden muss:
Σ Pb + Cd + Hg + Cr⁶⁺ ≤ 100 mg/kg
Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt
Voraussetzung für alle Verpackungen
Aktuell im Rahmen der ZSVR-Mindeststandards umzusetzen
Müssen über Mindestanforderungen hinausgehen
So sieht unsere PPWR-Beratung aus
Wir verbinden Regulatorik mit Ihrer Verpackungsrealität und sorgen für klare Entscheidungen, saubere Umsetzung und ein tragfähiges Nachweis‑Setup.
Betroffenheit & Scope
Basis
Wir klären, was im Scope ist, welche Pflichten aus Ihrer Betroffenheit resultieren und wo schnelles Handeln besonders kritisch ist.
- Portfolio erfassen (Material, Format, Markt, Funktion)
- Rollenklärung entlang der Lieferkette
- Identifikation der Hotspots
Gap-Analyse
Roadmap
Was fehlt bis zur Konformität 2040 – Stand heute? Erstellung eines Soll-Ist-Vergleichs unter Berücksichtigung aller Prozesse.
- Abgleich der Anforderungen je Verpackungsart
- Identifikation von Quick-Wins und Risikofaktoren
- Möglichst kompakte, priorisierte Roadmap
Umsetzung & Befähigung
Ergebnis
Übersetzung der Anforderungen in Spezifikationen, Prozesse und Datenflüsse und Integration in Geschäftsmodell & Lieferkette.
- Lieferanteneinbindung (Datenanforderung, Fragebögen, Nachweise)
- Verantwortlichkeiten, Freigaben, Update‑Routine
- Konformitätserklärungen und technische Dokumentationen
Was definiert die PPWR als Verpackung und welche sind betroffen?
Von der Verpackungsverordnung sind nahezu alle Verpackungsarten betroffen, unabhängig davon, ob es sich um Einweg-, Mehrweg, Verbundverpackungen oder andere innovative Materialien handelt. Auch Folien, Klebeband oder Füllmaterial gehören zu den Verpackungsbestandteilen.
Primärproduktionsverpackungen
Verpackung für unverarbeitete Erzeugnisse
Verkaufsverpackung
Verkaufseinheit aus Produkten und Verpackungen für Endkonsumenten
Umverpackung
Zusammenstellung mehrerer Verkaufseinheiten
Transportverpackung
Für Handhabung und Transport mehrerer Verkaufseinheiten
Service-Verpackung
Vor Ort befüllte Verpackungen zum Mitnehmen
E-Commerce-Verpackung
Verpackungen aus dem elektronischen Handel für Endkonsumenten

PPWR-Timeline
Die EU-Verpackungsverordnung wirkt gestaffelt über rund 15 Jahre vom Anwendungsbeginn in 2026 bis ins Jahr 2040. Die wichtigsten Meilensteine im Überblick:
11.05.2025
Inkrafttreten der PPWR
EU-weites Inkrafttreten der Verpackungsverordnung.
12.02.2026
Erste Durchführungsrechtsakte, Leitlinien und FAQs
Veröffentlichung von EU-Leitlinien & FAQs, von Rechtsakten zur Recyclingfähigkeit von Verpackungen und Design-for-Recycling-Kriterien.
12.08.2026
Anwendungsbeginn
Die ersten Anforderungen müssen umgesetzt sein, z.B. Stoffbeschränkungen wie PFAS-Grenzwerte, Technische Dokumentation und Konformitätserklärung sind Pflicht und können sanktioniert werden.
31.12.2026
Weitere Veröffentlichungen
Veröffentlichung weiterer Durchführungsrechtsakte durch die Kommission, z.B. zur Berechnung und Überprüfung des Rezyklatanteils oder zur einer harmonisierten Kennzeichnung.
12.02.2027
To-Go-Geschäft
Gastronomiebetriebe müssen eigene mitgebrachte Behältnisse ohne Zusatzkosten akzeptieren und Mehrwegbehältnisse anbieten.
Zudem werden Berechnungsmethoden zur Verpackungsminimierung veröffentlicht.
01.06.2027
Herstellerregister
Herstellerregister sind eingerichtet und Verpackungsmassen müssen übermittelt werden.
01.01.2028
Design-for-Recycling
Veröffentlichung eines Durchführungsrechtsaktes mit Kriterien für die recyclinggerechte Gestaltung sowie Leistungsstufen für die Recyclingfähigkeit durch die Kommission.
12.02.2028
Kompostierbarkeit
Tee-/Kaffeebeutel und Obst-/Gemüse-Sticker müssen kompostierbar sein.
Außerdem müssen Verpackungen wie biologisch abbaubarer Kunststoffpolymere stofflich recycelbar sein.
12.08.2028
Materialkennzeichnung
Alle Verpackungen müssen mit den entsprechenden Piktogrammen zur korrekten Sortierung gekennzeichnet sein (außer Transportverpackungen und Pfandsysteme).
12.08.2029
Wiederverwendbarkeit
Einführung einer Pflicht zur Kennzeichnung wiederverwendbarer Verpackungen. Bereitstellung weiterer Informationen via QR-Code oder anderen digitalen Datenträger.
2030
Zentraler Stichtag
Verbot bestimmter Einweg-Verpackungsformate, Mindestrezyklatanteile für Kunststoffverpackungen, Leerraumbegrenzungen, Recyclingfähigkeitsanforderungen, Berechnung der Erreichung der Wiederverwendungsziele, etc.
2035
Recycling at Scale
Verpackungen müssen in großem Maßstab recyclingfähig sein. Die Bewertung erfolgt auf Basis des tatsächlich recycelten Materials.
2040
Zielbild
Höhere Mindestrezyklatanteile:
- 50 % bei kontaktempfindlichen PET-Verpackungenund kontaktempfindlichen Verpackungen aus anderen Kunststoffen
- 65 % bei Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff und anderen Kunststoffverpackungen
Höhere Wiederverwendungsquoten:
- 70 % für Transport
- 40 % für Getränke
Die große Herausforderung der PPWR: Kontinuierliche Updates
Wir stehen als Partner an Ihrer Seite und halten Sie auf dem Laufenden
Für viele Bereiche der PPWR werden die konkreten Anforderungen erst noch durch delegierte Rechtsakte definiert. Dies sorgt nicht nur immer wieder für Unsicherheiten, sondern auch für den Bedarf, neue Rechtsakte kontinuierlich zu verfolgen und umzusetzen.
Im Rahmen unserer Beratungsprojekte übernehmen wir diese Aufgabe und informieren Sie zu relevanten Änderungen sowie resultierenden Handlungserfordernissen.

Onepager zum Download
Alle Leistungsdetails übersichtlich für Sie auf einer Seite. Laden Sie den aktuelle Onepager als PDF-Download und bleiben Sie informiert.
- PPWR-Beratung – Konformes Verpackungsmanagement
Häufig gestellte Fragen zur PPWR
und unserer Beratung
Was ist die PPWR und wann tritt sie in Kraft?
Die PPWR ist die EU-Verordnung 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle. Sie gilt unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten und ist grundsätzlich ab dem 12. August 2026 anzuwenden. Einzelne Anforderungen haben eigene Übergangs- oder Stichtagsregelungen. Für Unternehmen bedeutet das: Betroffenheit, Daten, Verpackungsportfolio und Nachweise sollten frühzeitig vorbereitet werden.
Welche Akteure sind von der PPWR betroffen?
Betroffen sein können unter anderem Unternehmen, die Verpackungen oder verpackte Produkte in der EU in Verkehr bringen, herstellen, importieren oder vertreiben. Entscheidend sind die konkrete Rolle in der Lieferkette, das Land des Inverkehrbringens, die Verpackungsarten und die jeweiligen Produkt- und Vertriebsszenarien. Eine belastbare PPWR-Betroffenheitsanalyse beginnt deshalb mit einem strukturierten Scope über Portfolio und Märkte.
Rollen im Sinne der PPWR sind Erzeuger, Hersteller, Lieferanten, Importeure, Vertreiber, Bevollmächtigte, Endvertreiber, Verbraucher und Endabnehmer. Dabei schließen sich die Rollen nicht gegenseitig aus. Lassen Sie sich gerne zu Ihrer konkreten Betroffenheit beraten.
Was ist der Unterschied zwischen der PPWR und dem VerpackDG?
Die PPWR ist eine unmittelbar geltende EU-Verordnung. Sie legt europaweit Anforderungen an Verpackungen fest – etwa zu Recyclingfähigkeit, Rezyklatanteilen, Kennzeichnung und Verpackungsminimierung.
Das VerpackDG ist das ergänzende deutsche Durchführungsgesetz. Es ersetzt ab dem 12. August 2026 das bisherige VerpackG und regelt vor allem nationale Zuständigkeiten, Registrierung, Systembeteiligung, Vollzug und Sanktionen.
Kurz gesagt: Die PPWR definiert die EU-weiten Verpackungsanforderungen. Das VerpackDG regelt deren Umsetzung und Kontrolle in Deutschland. Unternehmen müssen ab dem 12. August 2026 beide Regelwerke gemeinsam beachten.
Was ändert sich durch die PPWR für Verpackungen ab 2030?
Ab 2030 greifen zentrale Anforderungen an Recyclingfähigkeit, Verpackungsminimierung, bestimmte Verpackungsformate und Mindestrezyklatanteile. Verpackungen müssen grundsätzlich nach den vorgesehenen Leistungsstufen recyclingfähig sein und bestimmte Einwegformate werden beschränkt. Zusätzlich müssen Unternehmen technische Informationen, Lieferantennachweise und eine nachvollziehbare Konformitätslogik aufbauen. Welche Anforderungen tatsächlich gelten, hängt von Material, Verpackungsformat, Produkt und Anwendung ab.
Was ist die Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR)?
Die Erweiterte Herstellerverantwortung (englisch Extended Producer Responsibility) verpflichtet Hersteller dazu, für Sammlung, Sortierung und Verwertung der Verpackungen aufzukommen, die sie erstmals in einem Mitgliedstaat bereitstellen. Nach Artikel 45 der PPWR gilt sie auch für Verpackungen verpackter Produkte sowie für Unternehmen, die Ware auspacken, ohne Endabnehmer zu sein.
Praktisch bedeutet das drei Pflichten:
- Registrierung im nationalen Herstellerregister nach Artikel 44 in jedem Land, in dem Sie Verpackungen bereitstellen
- Jährliche Mengenmeldung
- Zahlung von Finanzbeiträgen – künftig erweitert um die Kosten für die Kennzeichnung von Sammelbehältern und für Erhebungen zur Abfallzusammensetzung
Für Hersteller ohne Niederlassung im jeweiligen Mitgliedstaat ist zusätzlich ein Bevollmächtigter für die Erweiterte Herstellerverantwortung zu benennen.
Wirtschaftlich besonders relevant: Die Beiträge werden künftig nach den Leistungsstufen für die Recyclingfähigkeit abgestuft. Schlecht recyclingfähige Verpackungen werden damit systematisch teurer – EPR ist also nicht nur eine Registrierungsfrage, sondern ein direkter Kostenhebel für Ihre Verpackungsentscheidungen.
Was bedeutet „Recycled at Scale“ im Rahmen der PPWR?
Ab 2035 wird neben dem Verpackungsdesign auch relevant, ob die jeweilige Verpackungskategorie tatsächlich in großem Maßstab recycelt wird. Als gesetzliche Definition nennt die PPWR jährlich mindestens 55 Prozent recyceltes Material für die jeweilige Verpackungskategorie beziehungsweise 30 Prozent bei Holz. Ein gutes Design-for-Recycling-Ergebnis allein reicht dann nicht mehr aus: Unternehmen brauchen belastbare Informationen zu realen Recyclingpfaden und zur Marktfähigkeit ihrer Materialien.
Welche PPWR-Nachweise und Dokumente brauchen Unternehmen?
Je nach Rolle und Anforderung gehören dazu unter anderem technische Dokumentationen, Informationen zur Materialzusammensetzung, Nachweise von Lieferanten, Bewertungen der Recyclingfähigkeit, Angaben zu Rezyklatanteilen und eine EU-Konformitätserklärung. Die Unterlagen müssen zur konkreten Verpackung und zum jeweiligen Anwendungsfall passen.
Wichtig ist deshalb nicht nur, Dokumente zu sammeln, sondern eine konsistente Nachweis- und Verantwortungslogik über Einkauf, Entwicklung, Qualität, Nachhaltigkeit und Recht aufzubauen.
Sie suchen nach effizienter Unterstützung zur PPWR?
Für ein unverbindliches Erstgespräch oder ein kostenloses Angebot wenden Sie sich gerne an unsere Expertin.
Petra Katzenberger
Senior Consultant

Weitere Angebote
Durch eine Zertifizierung nach ZNU-Standard profitieren Sie von ganzheitlichem Nachhaltigkeitsmanagement, das Sie nicht nur auf PPWR, sondern auch weitere Regularien vorbereitet.
Die PPWR fordert eine explizite Auseinandersetzung mit Umweltaussagen und hat damit Überlappungen mit der PPWR. Um ganzheitlich auf der sicheren Seite zu stehen, beraten wir Sie gerne auch hierzu.
Wir unterstützen Sie dabei, Nachhaltigkeit fest in Ihrer Beschaffung zu verankern und Lieferanten systematisch einzubinden. So haben Sie alle notwendigen Daten, stärken Transparenz und reduzieren Risiken.