SBTi FLAG-Guidance Version 1.2

Was sich geändert hat und warum das No-Deforestation Commitment jetzt (noch) wichtiger ist
Inhalt
fjol Beraterin Sarah Kugler
Sarah Kugler (zertifizierte SBTi-Expertin)
Ein dichter Mischwald als Symbol für das SBTi No-Deforestation Commitment nach der FLAG-Guidance Version 1.2

Viele Unternehmen, die ihre Klimaziele bei der Science Based Targets initiative (SBTi) einreichen, stoßen in „Forest, Land and Agriculture“ (FLAG)-relevanten Sektoren auf eine besondere Herausforderung: Die Quantifizierung von FLAG-Emissionen. Wichtiger Bestandteil der FLAG-Emissionen sind Emissionen aus Landnutzungsänderungen, zum Beispiel die Entwässerung von Mooren oder Entwaldung.

Und genau beim „No-Deforestation Commitment“, also der Selbstverpflichtung für entwaldungsfreie Lieferketten, hat die SBTi mit der Veröffentlichung der FLAG Guidance Version 1.2 zentrale Kriterien nachgeschärft. Diese SBTi-Neuerungen machen das Thema zu einem noch kritischeren Bestandteil der Zielsetzung.

Die wichtigsten SBTi-Regeln auf einen Blick

Was ist neu in der SBTi FLAG Guidance Version 1.2?

Die FLAG-Guidance ist die SBTi-Leitlinie für Forest, Land and Agriculture, also landbezogene Emissionen in der eigenen Tätigkeit und in der Lieferkette des Unternehmens. Mit der SBTi-Version 1.2 (gültig ab Zeitpunkt der Veröffentlichung am 19.03.2026) wurden zentrale Teile aufgrund von Dringlichkeit außerhalb des regulären Überarbeitungszyklus von der SBTi angepasst. Diese SBTi-Neuigkeiten enthalten die größten Anpassungen u.a. bei dem Kriterium FLAG-C4, welches sich auf Entwaldungsfreiheit bezieht.

Praktisch heißt das: Es geht um die Stellschrauben, die darüber entscheiden, ob und wie Unternehmen FLAG-Anforderungen erfüllen müssen. Gerade FLAG-C4 ist dabei kein „Nice-to-have“, sondern ein formalisierter Bestandteil, der in der Kommunikation nach Außen sichtbar wird.

SBTi-Anforderungen 2026: No-Deforestation Commitment nach FLAG-C4

1. Verpflichtendes Wording auf dem SBTi Target Dashboard

Unternehmen müssen öffentlich ein No-Deforestation Commitment abgeben, und zwar mit einer von SBTi vorgegebenen Formulierung, die auf dem SBTi Target Dashboard veröffentlicht wird:

"[Company X] commits to no-deforestation across its primary deforestation-linked commodities, with a target date of [no later than 2 years after FLAG target submission date. The target date cannot be later than 31 December 2030]"

Das ist wichtig für die Praxis: Es geht nicht nur um interne Richtlinien, sondern um prüf- und vergleichbare Aussagen im SBTi-Kontext.

2. Fristlogik: spätestens 2030, oft aber deutlich früher

Der Zieltermin darf nicht später als 31.12.2030 sein und soll zugleich max. 2 Jahre nach Einreichung der FLAG-Klimaziele liegen. Für Unternehmen, die die neuen SBTi-Anforderungen 2026 erfüllen wollen und in diesem Jahr einreichen, läuft das faktisch auf 2028 hinaus, also deutlich vor 2030.

3. Cutoff Date: Empfehlung 2020 und wenn später, dann nur eng begrenzt

Die FLAG-Guidance der SBTi empfiehlt ausdrücklich, No-Deforestation Commitments an den Rahmenwerken der Accountability Framework Initiative (AFi) auszurichten. So auch beim Cutoff-Datum, was nicht nach dem 31.12.2020 gesetzt sein sollte.

Wenn Unternehmen ein späteres Cutoff-Datum setzen, gilt: Es muss spätestens 3 Jahre vor Einreichung der ersten FLAG-Klimaziele liegen und Abweichungen von der Empfehlung 2020 müssen offengelegt und begründet werden.

4. Entwaldungsrelevante Rohstoffe: Identifizieren, bewerten, absichern

Die SBTi verlangt, dass Unternehmen ihre primären entwaldungsrelevanten Rohstoffe, sogenannte Commodities, bewerten, wenn nötig mit einer Risikoanalyse. Auf dieser Grundlage legen Unternehmen fest, für welche Commodities ihre Selbstverpflichtung gilt, nehmen diese in die Selbstverpflichtung auf und benennen sie in der SBTi-Einreichung vollständig.

Die Bewertung sollte explizit folgende Commodities umfassen:

Beschreibung

Aufnahme in die Verpflichtung zur Vermeidung von Entwaldung

Alle vom Unternehmen direkt hergestellten Commodities

Unabhängig von dem Entwaldungsrisiko in die Verpflichtung einzubeziehen.

Commodities, die vom Unternehmen bezogen werden und weltweit am stärksten zur Entwaldung beitragen*,

insbesondere Rinder, Kakao, Kaffee, Ölpalmen, Kautschuk, Soja und Holz

In die Selbstverpflichtung eines Unternehmens aufzunehmen, wenn ihre Bezugsmengen [in T] mindestens 1 % der gesamten Bezugsmengen an FLAG-Commodities des Unternehmens ausmachen.

Commodities, die das Unternehmen in erheblichen Mengen bezieht (≥ 5 % der vom Unternehmen bezogenen Gesamtmenge [in T] an FLAG-Rohstoffen)*

In die Verpflichtung einzubeziehen, sofern sie ein Entwaldungsrisiko darstellen.

Commodities, die vom Unternehmen bereits als abholzungsfrei eingestuft wurden

In die Verpflichtung einzubeziehen, um sicherzustellen, dass die Vermeidung von Entwaldung langfristig gewahrt bleibt.

* Dazu gehören Mengen einer Commodity, die in verarbeiteten Erzeugnissen enthalten sind, sofern sie dort mindestens 1 % des fertigen Erzeugnisses ausmachen, sowie Mengen an Futtermitteln, die in tierischen Erzeugnissen enthalten sind.

Commodities, die in der Analyse berücksichtigt werden sollen, Übersetzung nach SBTi FLAG-Guidance (Annex A)

5. Veröffentlichung auf der eigenen Website innerhalb von 12 Monaten nach Validierung

Innerhalb von 12 Monaten nach Validierung des FLAG-Klimaziels inkl. des No-Deforestation Commitments muss das Unternehmen die SBTi-Selbstverpflichtung zusätzlich auf der eigenen Website oder in relevanten Policy-Dokumenten veröffentlichen. Darin enthalten sein sollten:

Praktische Implikationen: Was Unternehmen jetzt tun sollten

No-Deforestation SBTi implementation infographic with arrows
Infographic on SBTi-aligned no-deforestation commitment steps

Fazit

Die FLAG Guidance Version 1.2 macht No-Deforestation messbarer, öffentlicher und fristkritischer

Zusammenfassend lässt sich sagen: Die SBTi Version 1.2 hebt No-Deforestation aus der „Policy-Ecke“ heraus und macht daraus eine terminierte, öffentlich dokumentierte Verpflichtung mit klarer Cutoff-Logik und Commodity-Abdeckung.

Wer diese wichtigen SBTi-Neuerungen früh sauber aufsetzt, reduziert Validierungsrisiken und erspart sich hektische Nacharbeiten kurz vor der SBTi-Einreichung.

FAQs – häufig gestellte Fragen zum Thema

Was ist das „No-Deforestation Commitment“ im Rahmen der SBTi FLAG-Guidance Version 1.2?

Das No-Deforestation Commitment ist eine klare, öffentlich sichtbare Selbstverpflichtung von Unternehmen zu entwaldungsfreien Lieferketten. Mit der Version 1.2 der FLAG-Guidance wird dieses Commitment verschärft: Es ist nun ein verpflichtender, formalisierter Bestandteil, der mit einem exakt vorgegebenen Wording auf dem SBTi-Dashboard veröffentlicht werden muss.

Das SBTi No-Deforestation Commitment ist für zwei Gruppen von Unternehmen verpflichtend, die wissenschaftliche Klimaziele (SBTi) einreichen:

  1. Unternehmen aus landintensiven Branchen: Dazu gehören die Sektoren Forst- und Papierprodukte, Lebensmittel- und Getränkeproduktion, Tabak sowie der Lebensmitteleinzelhandel.

  2. Unternehmen mit hohem Emissionsanteil: Jedes andere Unternehmen (unabhängig von der Branche), dessen landwirtschafts- oder forstbezogene Emissionen (FLAG-Emissionen) mehr als 20 % der gesamten Scope-1-, 2- und 3-Emissionen ausmachen.

Kurz gesagt: Wer laut SBTi ein FLAG-Klimaziel setzen muss, kommt um die verpflichtende Selbstverpflichtung zur Entwaldungsfreiheit nicht mehr herum. KMUs (SMEs) sind von dieser spezifischen Regelung derzeit ausgenommen.

Für die Umsetzung der Fristen gilt eine zweistufige Regelung:

  1. Maximale Deadline: Das finale Zieljahr darf absolut nicht nach dem 31.12.2030 liegen.

  2. Die 2-Jahres-Frist: Gleichzeitig darf der Zieltermin maximal 2 Jahre nach der Einreichung der FLAG-Klimaziele liegen.

Beispiel: Reicht ein Unternehmen seine Ziele im Jahr 2026 ein, muss die Entwaldungsfreiheit spätestens 2028 umgesetzt und nachgewiesen werden.

Unternehmen müssen alle primären, entwaldungsrelevanten Rohstoffe bewerten. Die Pflicht zur Aufnahme in das Commitment gilt für:

  1. Direkte Produktion: Alle vom Unternehmen selbst hergestellten land- und forstwirtschaftlichen Produkte.

  2. Die „Kritischen Sieben“: Rinder, Kakao, Kaffee, Palmöl, Kautschuk, Soja und Holz, sofern sie mindestens 1 % der gesamten FLAG-Bezugsmenge ausmachen.

  3. Größere Mengen: Jeder andere FLAG-Rohstoff, der mindestens 5 % des gesamten Einkaufsvolumens (in Tonnen) ausmacht.

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